Kinder über 3 Jahren
1. Verlängerte Öffnungszeit (VÖ-Betreuung) Betreuungszeit:
Montag bis Freitag 7.30 - 13.30 Uhr
Betreuungszeit:
Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag 7.30 - 13.30 Uhr
Diese Betreuungszeit ist nur in Verbindung mit einem warmen, von der Kita angebotenem Mittagessen möglich.
Kinder in der Krippengruppe ab 1 Jahr
Betreuungszeit:
Montag bis Freitag 7.30 - 13.30 Uhr
Beiträge für das Kita-Jahr 2026/27
Erhoben werden 12 Monatsbeiträge
Die Beiträge wurden am 23.06.2026 vom Gemeinderat der Stadt Güglingen beschlossen.
KINDER ÜBER 3 JAHREN
Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ mit und ohne Mittagessen
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Beitrag
mit zweitem Vesper mit warmem Mittagessen (inkl. 75 € Essensgeld) |
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
158,00 € |
233,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
123,00 € |
198,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
83,00 € |
158,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
28,00 € |
103,00 € |
Ganztagesbetreuung (40 Stunden pro Woche)
mit warmem Mittagessen von „Apetito“
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Beitrag (inklusive 75 € Essensgeld)
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
391,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
320,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
241,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
130,00 € |
KINDER UNTER 3 JAHREN
Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“
Beitrag für Kinder in der Krippengruppe – U3 Kinder
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Beitrag
mit zweitem Vesper
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
316,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
245,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
166,00 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
55,00 € |
Berücksichtigt werden nur Kinder die im gleichen Haushalt wohnen.
Die Gebührenordnung der Kindertagesstätte Herrenäcker tritt zum 01.09.2018 in Kraft.